Das Übel der Steuerprogression – Möglichkeiten der Ersparnis?

Das Übel der Steuerprogression –
Möglichkeiten der Ersparnis?
Wissenschaftliche Sitzung von Bbr. Philipp Rachor
In meiner wissenschaftlichen Sitzung habe ich mich mit den Steuern in
Deutschland (hauptsächlich der Einkommensteuer) und den Möglichkeiten
der Ersparnis beschäftigt.
Im ersten Teil meines Vortrags bin ich auf die allgemeine Definition von
Steuern und deren Verwendung in Deutschland eingegangen. So sind
Steuern die wichtigste Einnahmequelle eines modernen Staates und
dienen zur Finanzierung allgemeiner öffentlicher Aufgaben wie zum
Beispiel Bildung, innere und äußere Sicherheit sowie dem Bau von
Infrastruktur.
Zu diesem Zweck wird das Steueraufkommen zu verschieden großen Teilen
auf Bund, Länder, Gemeinden und der Europäischen Union aufgeteilt.
Das deutsche Steuerrecht wird durch folgende, auf dem Grundgesetz
beruhende Prinzipien geprägt:
• Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
• Sozialstaatsprinzip
• Gesetzmäßigkeit der Besteuerung
• Gleichmäßigkeit der Besteuerung
• Nettoprinzip
Die in Deutschland erhobenen Steuern lassen sich in zwei Bereiche
gliedern:
Die direkten Steuern (Einkommensteuer, Grundsteuer,
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und die indirekten Steuern
(Umsatzsteuer, Verbrauchsstreuern).
Im zweiten Teil meiner wissenschaftlichen Sitzung bin ich vor allem auf
Möglichkeiten der Ersparnis bei der Einkommensteuer eingegangen.
So ist zunächst zu sagen, dass der Tarif der Einkommensteuer progressiv
verläuft (vgl. Abbildung).
Der progressive Steuertarif führt dazu, dass prozentuale Belastung mit
Einkommensteuer bei zunehmendem Einkommen überproportional steigt.
Wie in der Abbildung erkennbar, steht dem Steuerzahler hierbei ein
Grundfreibetrag von 8354€ im Jahr
(2015) zu. Weitere Freibeträge wie der
Kinderfreibetrag,
Werbekostenpauschale,
Sonderausgabenpauschale und das
Absetzen von Handwerkerrechnungen
bieten erste Möglichkeiten zur
Steuerersparnis.
Eine weitere Möglichkeit bilden die
verschiedenen Kombinationen von
Steuerklassen für verheiratete Paare.
Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, lohnt sich eine
Kombination aus Steuerklasse 3 und 5. Verdienen beide Partner
annähernd gleich, eignet sich die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4.
Am Ende meines Vortrags führte ich noch einige Beispielrechnungen
durch, die die enormen Steuerersparnisse bei Ehegattensplitting zeigten.
von Bbr. Philipp Rachor

(Bilder aus rechtlichen Gründen nicht online verfügbar)

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