Natur & Naturschutz – gestern, heute, morgen –

Natur & Naturschutz – gestern, heute, morgen –

In der letzten Wissenschaftlichen Sitzung des Wintersemesters befassten wir uns mit dem Thema Natur und Naturschutz. Am Anfang stand dabei die Definition für Natur. So lautete die erste Fragestellung des Abends: Natur, was ist das? Es ist zu sagen, dass Natur der Gegensatz zur Kultur ist. Dadurch wird alles was der Mensch nicht erschafft hat oder noch erschaffen wird als Natur bezeichnet. Die Natur lässt sich in zwei weitere Gebiete aufteilen. Der eine Teil der Natur befasst sich mit den Objekten, der andere mit den Ereignissen. Die Objekte der Natur sind dabei die Pflanzen, Lebewesen und das Gestein, hingegen sind die Ereignisse zum Beispiel Wind, Regen oder Vulkanausbrüche. Eine weitere Unterteilung bei den Objekten findet statt in unbelebte und belebte Natur. Um auch hier ein paar Beispiele zur Veranschaulichung zu bringen, zur unbelebten Natur gehören das Gestein, Wasser, Luft, Metalle aber auch die Planeten, Mond und Sterne. Unter die belebte Natur wird schon seid Anfang an die Pflanzen- und Tierwelt gefasst. Im Verlaufe der Zeit werden auch Pilze, Bakterien und Einzeller hierrunter gefasst. Die Frage kommt dabei auf, warum diese zusätzlich zur Tier- und Pflanzenwelt genannt werden und nicht unter diese fallen. Die Pilze zählen nicht zu den Pflanzen, da sie abbauende Lebewesen sind und zudem kein Blattgrün besitzen. Die Bakterien grenzen sich von der Pflanzen- und Tierwelt ab, dadurch das Sie zwar aus nur eine Zelle bestehen, jedoch befindet sich das Erbgut im Gegensatz zu den Lebewesen nicht im Zellkern, sondern ist verteilt in der gesamten Zelle. Die Einzeller besitzen zwar einen Zellkern in dem sich das Erbgut befindet jedoch kann man dies noch nicht eindeutig der Pflanzen- oder Tierwelt zuordnen. Dies führt ebenfalls zu einer separaten Auflistung unter dem Punkt belebte Natur.Kommt einem dabei der Gedanke auch die Viren in diese Gruppe zu schieben, so ist dies nicht korrekt. Die Viren werden nicht als belebte Natur gesehen, sondern werden in einer abseits dieses Themas gefassten Klassifizierung eingeordnet.
Die Frage die sich aus diesem ersten Abschnitt stellt ist, wie viel Natur wir durch diese Definition heute noch erleben dürfen? Die Grenzen zwischen Natur und Kultur verschwimmen stark. Bezogen auf die Bundesrepublik müssen wir uns eingestehen, dass wir in einer Kulturlandschaft leben. Die Pflanzen- und Tierwelt ist dabei natürlich dann doch Natur, solange sie durch Genmanipulation oder Züchtung nicht maßgeblich beeinflusst wurde.

Neben der Natur, war der Naturschutz der zentrale Punkt des Abends. Um die Entstehung und Entwicklung des Naturschutzes zu begreifen, wurde zuerst die heutige Bedeutung mit Hilfe des §1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erarbeitet. Dort steht in Abschnitt 1,

Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft.

Schaut man nun in die Geschichte des Naturschutzes, so kann als erste Maßnahme das Verbot über den Kahlschlag von Bergwäldern zur Nutzung als Almwiesen gesehen werden. Eberhard von Regensburg setzte dieses Verbot schon im Jahre 1237 im Gasteinertal durch.
1335 folgt in Zürich ein Verbot, dass das Fangen von Vögeln untersagt. Diese Maßnahme wurde eingeführt, damit die Vögel Käfer und andere „Schadinsekten“ vertilgen konnten. Ein erstes Jagdverbot wurde 1548 im Kanton Glarus in der Schweiz verhängt. Alexander von Humboldt sprach im Jahre 1799 den Schutz für ein Naturdenkmal aus. Dabei handelte es sich um einen extrem großen Mimosen Baum (lat. Mimosa pudica).

Blickt man auf die literarischen Werke die sich mit dem Naturschutz befassen, so sind hier Friedrich Schiller und Johann Wolfgang von Goethe zu nennen, die sich 1801 und 1803 mit der Thematik Natur befassten. Hier sei einmal Goethe kurz und passend zitiert:

„Wenn der Naturforscher sein Recht einer freien 1Beschauung und Betrachtung behaupten will, so mache er sich zur Pflicht, die Rechte der Natur zu sichern; nur da, wo sie frei ist, wird er frei sein, da, wo man sie mit Menschensatzungen bindet, wird auch er gefesselt werden.“

Geht man die Zeitleiste weiter, entdeckt man 1823 den ersten Konflikt mit dem Naturschutz. Als der Dombau in Köln weitergeführt werden sollte, wollte man die Steinbrüche am Drachenfels bei Königswinter wieder benutzen, die dortigen Anwohner wollten dies jedoch nicht. Der Drachenfels war in der Zwischenzeit zu einem „Wahrzeichen“ geworden. Die Steinmetze und Dombauer hingegen wollten mit denselben Steinen die Reparaturen und die Fertigstellung des Doms durchführen. Erst durch das persönliche Einschreiten des preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm führte zu einer Schlichtung des Streites. Die Steinbrüche blieben geschlossen und der Drachenfels konnte seinen Charm im Landschaftsbild behalten. Offiziell hingegen erhielt der Drachenfells jedoch erst 1922 seinen Schutzstatus.
Kommen wir immer weiter in die Gegenwart, so müssen die 70er Jahre erwähnt werden in denen die Umweltbelastung stark Anstieg und zu einem Höhepunkt führte. Dies war auch der Zeitraum in dem man verstand, dass das Thema Naturschutz nicht an der Staatsgrenze aufhört, sondern über diese hinweg thematisiert werden muss. In der Bundesrepublik wird daher der Posten des Umweltministers geschaffen. Diesen besetzte zum ersten Mal der Jurist und CDU Politiker Walter Wallmann. Für die Hessen interessant da dran ist, dass Wallmann ebenfalls zuvor Oberbürgermeister von Frankfurt am Main war und Ministerpräsident des Landes Hessen.
Aus den heutigen Möglichkeiten zum Schutz der Natur über Naturdenkmäler, geschützte Biotope, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservats und einige andere, betrachteten wir das Europäische Projekt Natura2000 oder auch bekannt unter dem Namen FFH-Schutzgebiet (Flora, Fauna, Habitaten). Dieses Europäische Biotopen Verbundsystem verbindet die einzelnen Schutzgebiete, dabei ist ein Ziel die genetische Vermischung der einzelnen Populationen wieder stärker zu fördern. Die Abgrenzung des Lebensraumes durch zum Beispiel Autobahnen durch Grünbrücken zu überwinden und die Vielfalt der Pflanzen- und Tierwelt dadurch zu erhalten.

Als Abschluss wurden die fünf Argumente für den Naturschutz, aber auch für die Gestaltung und das Überdenken des eigenen Alltages besprochen. Die fünf Argumente waren:
– Ethisches Argument
– Theoretisch-wissenschaftliches Argument
– Pragmatisches Argument
– Anthropobiologisches Argument
– Historisch-kulturelles Argument

 

Von Bbr. Georg Kaiser

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